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LG Köln, 10.07.2009 - 1 T 133/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 17.02.2009 - 55 XVII H 332/02
- AG Köln, 10.07.2009 - 55 XVII H 332/02
- LG Köln, 10.07.2009 - 1 T 133/09
- OLG Köln, 14.09.2009 - 2 Wx 66/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.10.1993 - IV ZR 231/92
Erbeinsetzung eines auf Kosten der Sozialhilfe untergebrachten Kindes
Auszug aus LG Köln, 10.07.2009 - 1 T 133/09
Die letztwillige Verfügung der Mutter des Betroffenen beinhaltet ein sogenanntes Behindertentestament, welches nicht angefochten und gegen dessen Wirksamkeit keine Bedenken erhoben sind (vgl. BGH Urteil vom 21.03.1990 - IV ZR 169/89; BGH Urteil vom 20.10.1993 - IV ZR 231/92). - BGH, 21.03.1990 - IV ZR 169/89
Sittenwidrigkeit eines Testaments
Auszug aus LG Köln, 10.07.2009 - 1 T 133/09
Die letztwillige Verfügung der Mutter des Betroffenen beinhaltet ein sogenanntes Behindertentestament, welches nicht angefochten und gegen dessen Wirksamkeit keine Bedenken erhoben sind (vgl. BGH Urteil vom 21.03.1990 - IV ZR 169/89; BGH Urteil vom 20.10.1993 - IV ZR 231/92). - BayObLG, 24.07.1996 - 3Z BR 116/96
Voraussetzung der Dauerbetreuung
Auszug aus LG Köln, 10.07.2009 - 1 T 133/09
Gleichwohl wird nach der Rechtssprechung der Obergerichte auch das ererbte, einer Testamentsvollstreckung unterliegende Vermögen zum Vermögen eines Betreuten gerechnet auch wenn Nacherbschaft angeordnet ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 24.07.1996 - 3 Z BR 116/96; OLG Hamm, Beschluss vom 24.08.1998 - 15 W 583/97; LG Koblenz, Beschluss vom 21.04.2005 - 2 T 174/05 m.w.N.).
- AG Köln, 17.02.2009 - 55 XVII H 332/02
Auszug aus LG Köln, 10.07.2009 - 1 T 133/09
Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 17.02.2009 - 55 XVII H 332/02 - wird zurückgewiesen. - LG Koblenz, 21.04.2005 - 2 T 174/05
Berechnung der Jahresgebühr für eine Betreuung; Maßgeblichkeit des Vermögens zum …
Auszug aus LG Köln, 10.07.2009 - 1 T 133/09
Gleichwohl wird nach der Rechtssprechung der Obergerichte auch das ererbte, einer Testamentsvollstreckung unterliegende Vermögen zum Vermögen eines Betreuten gerechnet auch wenn Nacherbschaft angeordnet ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 24.07.1996 - 3 Z BR 116/96; OLG Hamm, Beschluss vom 24.08.1998 - 15 W 583/97; LG Koblenz, Beschluss vom 21.04.2005 - 2 T 174/05 m.w.N.). - OLG Hamm, 24.08.1998 - 15 W 583/97
Auszug aus LG Köln, 10.07.2009 - 1 T 133/09
Gleichwohl wird nach der Rechtssprechung der Obergerichte auch das ererbte, einer Testamentsvollstreckung unterliegende Vermögen zum Vermögen eines Betreuten gerechnet auch wenn Nacherbschaft angeordnet ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 24.07.1996 - 3 Z BR 116/96; OLG Hamm, Beschluss vom 24.08.1998 - 15 W 583/97; LG Koblenz, Beschluss vom 21.04.2005 - 2 T 174/05 m.w.N.).
- OLG Köln, 14.09.2009 - 2 Wx 66/09
Verwertbarkeit des ererbten Vermögens eines Betroffenen als nicht befreiter …
Auf die weitere Beschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 10.07.2009 (1 T 133/09) - unter Zurückweisung der weiteren Beschwerde im Übrigen - unter Ziffer 1. der Entscheidungsformel wie folgt abgeändert:.